Home AGB Impressum
Wir über uns Leistungen Produkte Kontakt


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Compumagic
Inhaber Thomas Hansche

  1. Geltung

    Nachstehende Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen, und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals widerspricht.

  2. Angebot und Annahme

    Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder durch Auslieferung der Waren verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen angeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Anwendungstechnische Beratung gibt der Verkäufer nach bestem Wissen aufgrund der vorliegenden Erfahrung. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren und Programme sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Die Installationsvorbereitungen, sowie die für die Stromversorgung notwendige Einrichtungen, lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung vor Anlieferung der Ware ausführen. Sie müssen den geltenden Fachnormen entsprechen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei Verwendung der Warn ist der Käufer verantwortlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist der, ist der Verkäufer berechtigt Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrage zurückzutreten. Firmenänderungen des Käufers berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt. Bei Aufträgen über 50.000 Euro wird eine Bankbürgschaft vorausgesetzt.

  3. Lieferfristen

    Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich verbindlich gegeben hat. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Hindernissen, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, soweit solche Hindernisse nachweißlich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und dessen Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden vom Verkäufer in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglich mitgeteilt.

  4. Preise und Zahlung

    Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und sind rein netto sofort zahlbar. Diese Zahlungsbedingungen gelten nur dann, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt sind. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender schriftlichen Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel erfüllungshalber gem. § 364 II BGB an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs bezüglich der Ausgaben mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. Die Kosten für einen bankbeglaubigten Scheck gehen grundsätzlich zu Lasten des Ausstellers. Die Forderungen des Verkäufers sind, unabhängig von der Laufzeit etwa hereinkommender und gutgeschriebener Wechsel, sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingung nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen bleibt unberührt. Die Aufrechnung mit etwaigen, vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft, soweit der Anspruch nicht rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei Geltendmachung einer Mängelrüge darf der Käufer Zahlungen aus anderen Verträgen nicht zurückhalten. Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter dürfen nur geleistet werden, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen.

  5. Erweiterter Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zu Ihrer Bezahlung unser Eigentum. Wir behalten uns bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an unseren Liefersachen vor. Auch bei Bezahlung alles Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel, behalten wir uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.
    Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind wir uns mit dem Käufer schon jetzt drüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
    Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
    Enthält das Verarbeitungsprodukt neben unserer Vorbehaltsware nur solche Gegenstände, die weder dem Käufer gehören oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamten Kaufpreisforderungen an uns ab. Im anderen Fall, d.h. bei Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehreren Lieferenten steht uns ein Bruchteil der Forderung zu, Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
    Soweit unsere Gesamtforderung entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum durch solche Abtretungen zu mehr als 125% zweifelsfrei gesichert ist, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl freigegeben.
    Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet werden, kein Rücktritt vom Vertrage.

  6. Mängelrüge und Gewährleistung

    Generell gelten für die Garantieleistungen die Gewährleistungszusagen der Hersteller. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen Geräte, Geräteteile oder Programme verändern, veräußern oder mutwillig beschädigen, Gerätenummern entfernen oder die Geräte und Programme unsachgemäß behandeln.
    1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Mängel hat er unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen
    2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers zunächst Nachbesserung fehlerhafter Ware. Bei Scheitern der zweiten Nachbesserung erfolgt nach Wahl des Verkäufers Ersatzlieferung oder Gutschrift des Minderwertes der Ware. Eine Wandlung ist ausgeschlossen.
    3. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach dessen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist der Verkäufer von der Mängelhaft befreit.
    4. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn die Ware nicht original verpackt ist. Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt, nicht nur die Kosten für den Transport, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung zu berechnen.
    5. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für daraus entstandene Folgen aufgehoben.
    6. Weitere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
    7. Für Gewährleistungspflichten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungspflichten beginnen grundsätzlich mit Ablieferung der Ware. Die Frist wird durch den Käufer nur gewahrt, wenn seine schriftliche Mängelrüge dem Verkäufer bis spätestens zum Ablauf der Gewährleistungspflicht zugegangen ist. Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren jedoch spätestens mit Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht.


  7. Allgemeine Haftungsbegrenzung

    Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Geschäftsfall begrenzt auf die Höhe des Verkaufswertes des jeweils einzelnen Liefergegenstandes. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei vorsätzlichem Verhalten und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  8. Reparaturen

    Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage einen Kostenvoranschlages gewünscht so ist es ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigner oder fremd Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers. Kosten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Auf Ziffer 5 der Bedingungen wird verwiesen.
    Auslieferung von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Barzahlung. Alle Geräte, die uns zur Reparatur oder Austausch / Umtausch eingeschickt werden, sind grundsätzlich "frei Haus" anzuliefern. Unfrei angelieferte Waren werden nicht angenommen.

  9. Gerichtstand

    Als Gerichtstand wird das jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht am Firmensitz des Verwenders bestimmt.

  10. Ergänzende Bestimmungen

    Sind einzelne Allgemeine Geschäftsbestimmungen unwirksam, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.



CompuMagic
Schulzendorfer Str. 20
15806 Glienick

Tel: (03377) 33 51 70
Fax: (03377) 33 51 79
E-Mail: Kontaktformular
Web: www.compumagic.de